Zolllager

ZOLLLAGER

Ein Zolllager ist ein Warenlager zur unversteuerten und unverzollten Zwischenlagerung von Waren. Diese speziellen Warenlager werden vom Zollamt genehmigt und überwacht.


Wir bieten:

  • Zollverwaltungsdienste für bürokratische Aktivitäten;
  • die Möglichkeit zur zeitlich unbegrenzten Lagerung in Zollgebieten mit Gemeinschaftswaren;
  • die Möglichkeit der Einlagerung bei aufschiebendem Wirtschaftssystem in Zollgebieten mit nicht Gemeinschaftswaren und unterliegen daher nicht dem Zoll (zum Vorteil unserer Kunden).
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